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Reiserücktrittsversicherung

Eine Reisebuchung wird normalerweise immer für einen gewissen Zeitraum im Voraus gebucht. Der Reisende kann jedoch nicht garantieren, dass er diese Reise auch antreten kann. Theoretisch kann immer etwas dazwischen kommen, sei es eine Krankheit, eine Verletzung oder der Tod eines Familienangehörigen. Selbst Impfungen, die nicht vertragen werden, können dazu führen, dass eine Reise nicht angetreten werden kann. Den Reiseveranstaltern ist das jedoch egal, sie verlangen für eine Stornierung der Reise Stornogebühren und können diese weitgehend frei wählen. Die Spanne reicht von 25% bis hin zum gesamten Reisepreis, je nachdem wie kurz vor Antritt die Reise storniert worden ist.

Die finanzielle Belastung dadurch ist nicht zu unterschätzen und gerade bei Krankheit kann der Kunde jeden einzelnen Cent gebrauchen, sinkt doch das Einkommen beinahe zwangsläufig bei einer längerfristigen Sache. In diesen Fällen kommt die Reiserücktrittskostenversicherung ins Spiel. Sie bietet Schutz und übernimmt die Stornogebühren, wenn eins der versicherten Risiken eintritt. Selbstverständlich leistet sie nicht in jedem Fall Ersatz, sondern nur bei vorher festgelegten Stornierungsgründen. Bei nahezu allen Anbietern werden hauptsächlich die Risiken Tod, schwere Erkrankung, Unfall oder Impfunverträglichkeiten mitversichert. Genaueres lässt sich in den jeweiligen Bedingungen der Anbieter finden.

Die meisten Reisebüros bieten bei der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung direkt mit an, der Abschluss bei diesen ist aber meistens nicht ratsam. Die Reisebüros sind meist an einen Anbieter gebunden und bieten daher nicht immer den optimalen Versicherungsschutz an. Im Internet finden sich jede Menge direkte Anbieter, die die Versicherung günstiger anbieten können. Inhaber von sogenannten goldenen Kreditkarten benötigen meistens übrigens gar keine extra Versicherung, in der Jahresgebühr der Karte ist eine pauschale Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Sollte trotzdem eine weitere abgeschlossen werden, gibt es allerdings nicht doppelt Geld, gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherungsnehmer die Leistung nur einmal in Anspruch nehmen.

Reiseversicherung

Reiseversicherung ©iStockphoto/etxekar

Bei einer teureren Reise sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass er möglichst keinen Tarif mit einer Selbstbeteiligung auswählt, besonders nicht, wenn es sich um eine prozentuale Selbstbeteiligung handelt. Dann ist zwar die Prämie recht günstig, aber im Schadensfall muss ein großer Betrag selbst getragen werden und nicht immer steht dieses Geld auch tatsächlich noch zur Verfügung. Viele der „normalen“ Versicherer bieten jedoch nur diese eine Variante, es gibt allerdings auch einige spezialisierte Versicherer, bei denen es mehr Tarife und mehr Möglichkeiten gibt. Bekannteste Beispiele sind hier die Hanse Merkur und die Europäische Reiseversicherung.

Nach der Buchung sollte die Versicherung möglichst schnell abgeschlossen werden, die Versicherer verlangen nämlich unterschiedliche Fristen bis zur Leistung. Es ist also nicht möglich, noch schnell eine Versicherung abzuschließen, wenn man bereits erkrankt ist oder befürchtet, eine baldige Reise wegen eine bevorstehenden Erkrankung nicht antreten zu können. Sollte der Versicherungsnehmer nicht direkt bei der Buchung der Reise einen entsprechenden Antrag stellen, sollte dies spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Buchung passieren, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet werden kann.

Die Reiserücktrittskostenversicherung gehört bei einer größeren Auslandsreise auf jeden Fall zu den notwendigen Versicherungen, auch wenn an sie lange nicht so häufig gedacht wird wie an eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gerade bei teuren Reisen reduziert sie das finanzielle Risiko für den Versicherungsnehmer beträchtlich.

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