Entspannter Urlaub mit Hund – Unsere Tipps
Was gibt es Schöneres als einen aktiven Urlaub mit dem besten Freund des Menschen? Wer mit dem Hund auf Reisen gehen will, muss jedoch ein paar Dinge beachten. Hier in diesem Artikel wollen wir zeigen, worauf es bei der richtigen Planung wirklich ankommt. So steht dem Trip nichts mehr im Wege.
Die Anreise planen
In einem ersten Schritt ist es wichtig, die Anreise in den Blick zu nehmen. Am angenehmsten ist diese mit dem Auto, da nach eigenem Gutdünken Pausen eingelegt werden können. Der ständige Zugang zu Wasser, regelmäßige und aktive Pausen, sowie die richtige Temperatur im Auto sind für den Hund entscheidend. Die besten Stopps entlang der Route sind deshalb im Idealfall schon vor dem Fahrtantritt genau geplant.
Private Domizile bevorzugen
Wer sich mit seinem tierischen Freund in einem Hotel einquartieren möchte, hat meist nicht besonders viele Möglichkeiten. Gerade die Häuser der gehobenen Kategorie erlauben Hunde in der Regel nicht und machen den Planungen dadurch sehr schnell einen Strich durch die Rechnung. Stattdessen lohnt es sich, den Fokus der Suche vor allem auf private Domizile zu setzen.
Ferienhäuser gelten als die ideale Unterkunft, um mit dem Hund verreisen zu können. Gerade in dieser Saison sind entsprechende Angebote sehr gefragt, doch es bietet sich noch immer die Möglichkeit, freie Plätze zu ergattern. Wer ein Ferienhaus mit Hund in Dänemark buchen möchte, findet zum Beispiel auf dieser Seite die passenden Angebote.
Das Ferienhaus hat letztlich den Vorteil, dass auch für den schnellen Auslauf gesorgt ist. Dafür steht ein eigener Garten zur Verfügung, in dem sich der Vierbeiner austoben kann. Jeder Hundebesitzer weiß um den Mehrwert, der mit dieser Möglichkeit verbunden ist.
Die Einreisebestimmungen beachten
Ja, wer mit dem besten Freund des Menschen auf Reisen geht, muss in diesem Zuge auch Einreisebestimmungen beachten. Besonders wichtig ist der gültige Heimtierausweis, der in jedem Fall mitgeführt werden sollte. Mit diesem Dokument ist es möglich, innerhalb der gesamten EU-Grenzen zu überqueren. Der Ausweis wird vom zuständigen Tierarzt ausgestellt. Darin sind einerseits alle eindeutigen Angaben zum Tier zu finden, zum anderen der Nachweis der Tollwut-Impfung. Sollte diese aus unerfindlichen Gründen noch nicht vorgenommen worden sein, ist ein schneller Besuch in der Praxis jetzt besonders wichtig. Denn beim Übertritt der Grenze muss das Impfzeugnis schon mindestens 21 Tage alt sein. Denn erst zu diesem Zeitpunkt hat sich ein ausreichender Impfschutz gebildet.
Zugleich gibt es einige Urlaubsländer, in denen ein besonders strenger Blick auf die Nachweise erfolgt. Dies gilt zum Beispiel für die Reise nach Malta, Irland, Finnland oder Großbritannien. In diesem Fall ist eine strenge antiparasitäre Behandlung nachzuweisen, zum anderen eine Echinokokkenbehandlung. Die genauen Regelungen der Länder variieren von Fall zu Fall. Experten raten deshalb, sich noch vor der Buchung der Reise auf der Seite der jeweiligen Botschaft zu erkundigen. Dort sollten valide Informationen dazu zu finden sein, welche Nachweise im individuellen Fall genau notwendig sind. Andererseits kann natürlich die Wiedereinreise nach Deutschland ähnliche Erfordernisse mit sich bringen. Auch hier gilt es die Ansprüche vorab zu checken, um vor bösen Überraschungen an der Grenze gefeit zu sein.